Energienews


31.08.2017

Neue Merkblätter für KfW-Produkte

Die KfW informiert in einem Newsletter über neue Merkblätter, die ab 23. November 2017 für einige KfW-Produkte gelten.

KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134)

  • neuer Aufbau des Dokuments und redaktionelle Änderungen im Sinne der besseren Kundenorientierung
  • Hinweis zum Kumulierungsverbot mit § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG
  • grundsätzliche steuerliche Hinweise

Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)

  • neuer Aufbau des Dokuments und redaktionelle Änderungen im Sinne der besseren Kundenorientierung
  • Klarstellung zum Förderhöchstbetrag 
  • Hinweis zum Kumulierungsverbot mit § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG
  • grundsätzliche steuerliche Hinweise

Aufgrund des neuen Merkblattaufbaus gibt es keine blauen Änderungsversionen.

Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)

  • Klarstellung zum Förderhöchstbetrag
  • Hinweis zum Kumulierungsverbot mit § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG

In der Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen" wurden Klarstellungen vorgenommen zu:

  • Förderfähige Maßnahmen und Anforderungen zum Einbruchschutz
  • Förderbereich 6, Einbau oder Erweiterung von Altersgerechten Assistenzsystemen

Die Änderungen im Merkblatt „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ und in der Anlage „Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen“ haben die Anpassung der „Fachunternehmerbestätigung – Maßnahmen zum Einbruchschutz“ erforderlich gemacht.

Bitte beachten Sie, dass die aktualisierte „Fachunternehmerbestätigung – Maßnahmen zum Einbruchschutz“ die Version 09/2017 trägt, auch wenn das Dokument für den Kredit erst ab 11/2017 gilt. Im Zuschussprodukt ist das Dokument schon ab 09/2017 gültig. 

Die neuen Merkblätter, die Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen“ sowie die „Fachunternehmerbestätigung – Maßnahmen zum Einbruchschutz“ sind der KfW-Information vom 29. August 2017 beigefügt und können nach dem Einloggen in den Partnerbereich unter www.kfw.de/partnerportal heruntergeladen werden:




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